Fördermittel und EEG: Viele finanzielle Vorteile

Eine Orientierung für die finanzielle Unterstützung

Mit einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten, darunter zinsvergünstigte Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kann Ihr Traum von einer eigenen Solaranlage schneller Realität werden. Ob für Neubauten oder Sanierungen, die Höhe der Fördermittel variiert je nach Art und Größe der Anlage. Neben Bundes- und Landesförderungen gibt es Finanzierungsoptionen über die KfW-Bank oder Ihre Hausbank. Vergessen Sie nicht auch den Verkauf von überschüssiger Energie einzuplanen.

Das neue Solarpaket I der Bundesregierung bringt mit weiteren Änderungen auch Erleichterungen bei Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern oder bei sogenannten Stecker-Solaranlagen sowie beim Repowering. Am Ende dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Links, über die Sie aktuelle Informationen lesen und abrufen können.

Fördergelder:
Regionale Zuschüsse und KfW-Förderung

Die Installation einer PV-Anlage ist zweifellos eine lohnende Investition, erfordert jedoch zu Beginn eine größere finanzielle Aufwendung. Daher ist es ratsam, bereits vorher oder spätestens während der Planungsphase die Möglichkeiten der Förderung zu erkunden.

Es gibt regionale Förderprogramme von Bundesländern oder Kommunen, die jedoch oft begrenzte Kapazitäten haben und schnell erschöpft sind. Darüber hinaus bieten regionale Banken spezielle Kredite an oder vermitteln Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Und wenn Sie außerdem eine Wallbox oder einen Batteriespeicher installieren möchten, sollten Sie sich über mögliche Zuschüsse von Landesregierungen, Institutionen oder Energie-Versorgern informieren. Doch Achtung: Anträge auf Fördermittel müssen in der Regel vor dem Kauf eingereicht werden und der Kaufvertrag darf erst nach Erhalt des Förderbescheids abgeschlossen werden.  

Förderrechner:

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EEG:
Ihr Leitfaden zu rechtlichen Aspekten

Das EEG, auch bekannt als das Erneuerbare-Energien-Gesetz, regelt die Förderung erneuerbarer Energien und die Einspeisung von umweltfreundlichem Strom ins Netz.

Die Wurzeln dieses Gesetztes reichen zurück bis ins Jahr 1991, damals eingeführt als Stromeinspeisungsgesetz. Im Jahr 2000 wurde es durch das EEG abgelöst und seitdem mehrfach angepasst, um den sich wandelnden Anforderungen im Rahmen der Energiewende gerecht zu werden.

Das EEG ist ein zentrales Instrument, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern und die Umstellung auf nachhaltige Energiequellen voranzutreiben. Es bietet PV-Anlagenbetreibern finanzielle Vorteile durch feste Einspeisevergütungen über einen festgelegten Zeitraum, einen Vorrang für erneuerbare Energien bei der Netzeinspeisung und bietet Planungssicherheit.

Darüber hinaus umfassen die Regelungen den Netzanschluss und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Linksammlung.

2024 sind erneut Änderungen im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vorgesehen.

Diese betreffen verschiedene Bereiche, darunter die Trennung von Steckersolar-Geräten und größeren PV-Anlagen sowie die Möglichkeit zum Austausch von Solarmodulen (Repowering) bei Beibehaltung der bisherigen Vergütung.

Nach §19 des EEG hat der Anlagenbetreiber einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber für den verkauften Strom. Dieser Anspruch wird in zwei Kategorien unterteilt: die Marktprämie und die Einspeisevergütung. Jede Kategorie hat spezifische Bedingungen und Bestimmungen, die die Höhe und Art der Zahlungen beeinflussen.

Marktprämie

Die Marktprämie im EEG ist für Anlagenbetreiber vorgesehen, die ihren Strom direkt vermarkten. Sie berechnet sich monatlich nach der Formel MP = AW – MW, wobei MP die Marktprämie in Cent pro kWh, AW der anzulegende Wert und MW der Monatsmarktwert ist. Anlagen über 100 kW Leistung sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Diese Regelung ermöglicht es Anlagenbetreibern, von den Schwankungen des Strommarktes zu profitieren.

Einspeisevergütung

Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW haben laut §21 des EEG-Anspruch auf eine Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom. Die aktuelle Höhe der Einspeisevergütung bleibt über die gesamte Förderdauer konstant. Diese Vergütung ist ein wichtiger Aspekt der Wirtschaftlichkeit kleinerer Anlagen.

Dauer

Gemäß §25 des EEG erhalten Anlagenbetreiber Zahlungen von Marktprämien und Einspeisevergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zusätzlich wird die Vergütung bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 20. Betriebsjahr der Anlage endet, fortgesetzt. Dies bietet Anlagenbetreibern langfristige finanzielle Planungssicherheit.

PV-Anlagen gibt es seit vielen Jahren. Die ersten kommen in die Jahre und für sie endet nach 20 Jahren die EEG-Förderung, Das betrifft Jahr für Jahr immer mehr Anlagen. 

Informieren Sie sich, was danach gilt und wie Sie die Anlage weiter nutzen können. Für Besitzer von Ü20-Anlagen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, um auch nach Ablauf der EEG-Förderung eine optimale Leistung und Rentabilität Ihrer Photovoltaik-Systeme sicherzustellen.

Die bekannteste Förderung für Photovoltaik (PV) ist die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

PV-Anlagenbetreiber erhalten eine Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten überschüssigen Strom. Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, ihrer Größe und davon ab, ob der gesamte erzeugte Strom eingespeist wird.

Dieser Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre unverändert, unabhängig von zukünftigen Entwicklungen. Lesestoff dazu finden Sie in unserer Linksammlung.